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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Wucher: Kfz-Ankauf eines Pfandleihhauses mit anschließender Rückvermietung nichtig

Kauft ein Pfandleihhaus ein Kfz an, um es anschließend an den Verkäufer wieder zu vermieten, und beträgt der Marktwert des Fahrzeugs das Fünf- bis Sechsfache des vereinbarten Kaufpreises, sind Kauf- und Mietvertrag wegen Wuchers nichtig. Der Verkäufer könne die gezahlten Mieten zurückverlangen, ohne sich den erhaltenen Kaufpreis anrechnen lassen zu müssen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

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Strafverteidigungskosten ehemaligen Syndikusanwalts: Können nachträgliche Werbungskosten sein

Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden und die beruflichen Veranlassungszusammenhang von Strafverteidigungskosten konkretisiert.

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Steuererklärungen für Flugpersonal: Voller Tücken

Wer als Pilot oder Flugbegleiter arbeitet, hat bei der Erstellung seiner Steuererklärung mehr Aufwand als das Bodenpersonal der Airlines. Es kommen Verpflegungsmehraufwendungen, Trinkgelder oder Stand-by-Zimmer sowie die Reinigung der Berufsbekleidung, unter Umständen noch dazu im Ausland, in Betracht. Hier lauern laut Lohnsteuerhilfe Bayern jede Menge steuerrechtliche Fallen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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