Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftInformationsweitergabe zu Sexualstraftätern an Interpol: Ist rechtens
Zwei wegen Sexualdelikten mit Auslandsbezug mehrfach vorbestrafte Männer wandten sich per Eilverfahren gegen die Weitergabe ihrer Daten durch das Bundeskriminalamt (BKA) an Interpol. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden lehnt die Eilanträge jeweils ab – sei seien unzulässig und unbegründet.
Wucher: Kfz-Ankauf eines Pfandleihhauses mit anschließender Rückvermietung nichtig
Kauft ein Pfandleihhaus ein Kfz an, um es anschließend an den Verkäufer wieder zu vermieten, und beträgt der Marktwert des Fahrzeugs das Fünf- bis Sechsfache des vereinbarten Kaufpreises, sind Kauf- und Mietvertrag wegen Wuchers nichtig. Der Verkäufer könne die gezahlten Mieten zurückverlangen, ohne sich den erhaltenen Kaufpreis anrechnen lassen zu müssen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Strafverteidigungskosten ehemaligen Syndikusanwalts: Können nachträgliche Werbungskosten sein
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entschieden und die beruflichen Veranlassungszusammenhang von Strafverteidigungskosten konkretisiert.
Wiederholte Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis: Auto zu Recht sichergestellt
Wiederholte Verkehrsverstöße und Fahren ohne Fahrerlaubnis rechtfertigen eine Sicherstellung des Autos. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Versicherungsfreier Rentner in Teilzeitbeschäftigung: Erhält keine höhere Rente
Ist ein Rentner weiterhin berufstätig, so ist er grundsätzlich versicherungsfrei und hat keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Die dennoch von seinem Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge wirken sich laut Landessozialgericht (LSG) Hessen für den Beschäftigten nicht rentenerhöhend aus. Das verstoße nicht gegen Verfassungsrecht.
Steuererklärungen für Flugpersonal: Voller Tücken
Wer als Pilot oder Flugbegleiter arbeitet, hat bei der Erstellung seiner Steuererklärung mehr Aufwand als das Bodenpersonal der Airlines. Es kommen Verpflegungsmehraufwendungen, Trinkgelder oder Stand-by-Zimmer sowie die Reinigung der Berufsbekleidung, unter Umständen noch dazu im Ausland, in Betracht. Hier lauern laut Lohnsteuerhilfe Bayern jede Menge steuerrechtliche Fallen.
