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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

„Teakinvestment“: Mann erhält Geld zurück

Ein Mann kauft Teakbäume in Costa Rica und hofft auf eine satte Rendite. Doch nach etlichen Jahren überlegt er es sich anders und will die mit einem Schweizer Unternehmen geschlossenen Verträge rückgängig machen. Sein Glück: In den Verträgen fehlte die Widerrufsbelehrung. Deswegen habe er sich von den Verträgen noch lösen können, so der Bundesgerichtshof (BGH).

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EU-Asylrechtsreform: Hat letzte Hürde genommen

Der EU-Ministerrat hat am 14.05.2024 den finalen Beschluss für die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefasst. Dies meldet die Bundesregierung. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach von einer historischen Einigung „für eine humane Begrenzung von irregulärer Migration. Für verlässliche Registrierungen an den Grenzen.“ Er lobte den solidarischen Ansatz der Reform und kündigte die Umsetzung des Vereinbarten an.

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Verhinderung der Gewinnverkürzung und -verlagerung: Einstimmiger Beschluss zu internationalem Steuerabkommen

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 15.05.2024 grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) gegeben (BT-Drs. 20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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