Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMecklenburg-Vorpommern: Mai-Steuerschätzung prognostiziert geringere Einnahmen
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen erwartet in seiner Mai-Steuerschätzung für Bund, Länder und Gemeinden gegenüber der letzten Steuerschätzung im Herbst 2023 Mindereinnahmen in Höhe von circa 81 Milliarden Euro im Schätzzeitraum 2024 bis 2028. Die Prognose resultiert laut Finanzmnisterium Mecklenburg-Vorpommern vor allem aus den gedämpften konjunkturellen Annahmen der Bundesregierung für die deutsche Volkswirtschaft und aktuellen Steuerrechtsänderungen, wie dem Wachstumschancengesetz.
Beiträge an einen Solidarverein: Können Sonderausgaben sein
Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.
Lernen oder Studieren in der Finanzverwaltung: Sachsen-Anhalt informiert über Karrierechancen
Über Ausbildungs- und duale Studienangebote innerhalb der Landesverwaltung wird am 29.05.2024 am Arbeitgeberinfotag in Magdeburg informiert.
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen: Bundesfinanzministerium informiert
Mit Blick auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofes vom 04.05.2022 (XI R 28/21 und XI R 29/21) beschäftigt sich das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben mit der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz – UStG).
Minderjährigen-Schutz auf Facebook/Instagram: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Meta ein
Hat der Konzern Meta beim Schutz Minderjähriger auf Facebook und Instagram gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen? Das prüft die Europäische Kommission und hat dazu ein förmliches Verfahren eingeleitet.
Umwelthilfe: Mit „Klimaklagen“ gegen Bundesregierung erfolgreich
Die Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachbessern. Sie muss ihr Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen ergänzen, damit das im Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 festgelegte Klimaschutzziel erreicht werden kann, die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft erreicht werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden.
