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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Umwelthilfe: Mit „Klimaklagen“ gegen Bundesregierung erfolgreich

Die Bundesregierung muss beim Klimaschutz nachbessern. Sie muss ihr Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen ergänzen, damit das im Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 festgelegte Klimaschutzziel erreicht werden kann, die in Anlage 2 zum Klimaschutzgesetz festgelegten sektorspezifischen Jahresemissionsmengen eingehalten sowie die Klimaschutzziele für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft erreicht werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden.

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