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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Prüferin eines Kesselgehäuses: Haftet nicht für spätere Kraftwerksexplosion

Die Beklagte hatte Gehäuseteile einer Kesselumwälzpumpe im Kohlekraftwerk untersucht, in dem es zwei Jahr später zu einer Explosion gekommen war. Die selbst verkehrssicherungspflichtige Betreiberin könne sich gegenüber der Beklagten nicht auf eine unvollständige bzw. fehlerhafte Prüfungen berufen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Da das beschädigte Material vernichtet worden sei, sei auch nicht der Nachweis geführt worden, dass die behauptet pflichtwidrig durchgeführte Prüfung kausal für die Explosion geworden sei.

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Personen mit Spitzen- und Höchststeuersatz: Die Linke will Zahl wisssen

Die Gruppe Die Linke will erfahren, wie viele Personen in Deutschland Spitzen- und Höchststeuersatz zahlen und wie sich die Steuerzahler über die Progressionszonen verteilen. In einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/12663) wollen die Abgeordneten außerdem wissen, wie der Höchststeuersatz erhöht werden müsste, um einen Wegfall des Solidaritätszuschlags haushaltstechnisch zu finanzieren.

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Vergabeverfahren „Klassenassistenz“: Darf fortgeführt werden

Der Kreis Pinneberg darf das Vergabeverfahren für die Einführung einer so genannten Klassenassistenz an drei öffentlichen Grundschulen fortführen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren entschieden. Es hat damit einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts bestätigt und die Beschwerden der vier Antragsteller zurückgewiesen.

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Elektroautos: Neue Steuervorteile geplant

Die Bundesregierung will mit neuen Steuervorteilen die Elektromobilität stärken. Künftig sollen Unternehmen von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren. Zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden.

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Abgabefrist für Steuererklärung verpasst: Was jetzt wichtig ist

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und die Abgabefrist am 02.09.2024 verpasst hat, sollte jetzt schnell handeln. Dazu rät die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), da es ansonsten teuer werden könne. Sie erläutert, welche Strafen das Finanzamt festsetzen kann und ob sich die Abgabefrist noch nachträglich verlängern lässt.

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