Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBaden-Württemberg: Durchlaufzeit bei der Einkommensteuer deutlich gesunken
Die Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen ist 2024 in Baden-Württemberg deutlich gesunken. Im Schnitt benötigten die Finanzämter nur 41 Tage statt 54. Weniger Zusatzaufgaben und mehr Digitalisierung sorgten laut Finanzministerium Baden-Württemberg für schnellere Abläufe.
Geplanter Neubau eines Mehrfamilienhauses: Beeinträchtigt denkmalgeschütztes Ensemble
Das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen hat einer Klage stattgegeben, mit der sich die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Gebäudes gegen den geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses nebst Stellplätzen gewendet hatte.
Kinderbetreuungskosten: Ab 2025 verstärkt absetzbar
Ob Kita, Hort, Babysitter oder Tagesmutter: Kosten für die Betreuung der eigenen Kinder können teilweise und unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden – und zwar als Sonderausgaben. Der Höchstbetrag, der dabei berücksichtigt werden kann, ist für das Jahr 2025 um 800 Euro erhöht worden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erläutert die Details.
Gemeinden: Dürfen Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in ein prozentuales Verhältnis setzen
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen den Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Sankt Peter-Ording abgelehnt.
Kanzleien: EuGH stärkt Unabhängigkeit
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft hatte beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof gegen einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer München geklagt, die die Zulassung der Gesellschaft widerrufen hatte. Grund hierfür war, dass die Anwaltsgesellschaft einen Finanzinvestor aufgenommen hatte, der mit seiner Beteiligung rein finanzielle Interessen verfolgt hatte. Der Bayerische Anwaltsgerichtshof hatte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) daraufhin zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Unionsrecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs, befragt.
Vergaberecht: Soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts BT-Drs. 20/14344) eingebracht. Ziel ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.