Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftZu früh festgelegt: Befangenheit nach Versand eines Urteilsentwurfs
Eine versehentlich versandter, bereits unterzeichneter Urteilsentwurf mit einem voll formulierten Tenor kann aus Sicht einer Partei berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit einer Richterin erwecken. Mit dieser Begründung gab das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main einem Ablehnungsgesuch statt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) berichtet.
Beherbergungsbetriebe: Dürfen nicht zu Ausgabe elektronischer Kurkarte verpflichtet werden
Die Regelung in Kurbeitragssatzungen, dass Beherbergungsbetriebe an ihre Gäste eine elektronische Kurkarte auszugeben haben, ist mangels gesetzlicher Grundlage rechtswidrig. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit zwei Urteilen entschieden.
„Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt“: Stadtbücherei muss Einordnungshinweis entfernen
Die Stadt Münster muss den Einordnungshinweis „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt“, der in den beiden Exemplaren eines in der Stadtbücherei vorgehaltenen Buchs angebracht ist, entfernen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat dem Eilantrag des Autors insoweit stattgegeben. Seine Beschwerde gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster hatte damit Erfolg.
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan: Aufnahmezusagen verpflichten zu Visumserteilung
Die Bundesrepublik Deutschland muss einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Verbrauchsteuern auf Wein: Portugal erfüllt EU-Vorschriften nicht
Portugal verstößt gegen die EU-Vorschriften über Verbrauchsteuern auf Wein (Richtlinie 92/83/EWG des Rates). Deswegen hat die Europäische Kommission beschlossen, an das Land eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu richten.
(Kein) Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung: Anträge Hamburgischer Volksinitiative erfolglos
Die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ ist mit all ihren Anträgen vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht (VerfG) gescheitert.