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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Vermögensübergang auf Familienstiftung: Anwendbare Steuerklasse

Beim Übergang von Vermögen auf eine Familienstiftung ist für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse und des Freibetrags als „entferntest Berechtigter“ zum Schenker derjenige anzusehen, der nach der Stiftungssatzung potentiell Vermögensvorteile aus der Stiftung erhalten kann. Unerheblich ist laut Bundesfinanzhof (BFH), ob die Person zum Zeitpunkt des Stiftungsgeschäfts schon geboren ist, jemals geboren wird und tatsächlich finanzielle Vorteile aus der Stiftung erlangen wird.

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Jahressteuergesetz 2024: Steuerberaterverband nimmt Stellung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Dieser beinhaltet laut Deutschem Steuerberaterverband (DStV) auf 243 Seiten eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen. Der Verband begrüßt ausdrücklich zahlreiche Vorhaben im Bereich der Einkommensteuer.

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Neue Grundsteuer: BMF veröffentlicht FAQ-Katalog

Die Reform der Grundsteuer befindet sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen und Monaten haben zahlreiche Eigentümer vom Finanzamt den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts und den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihren Grundbesitz erhalten.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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