Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftFerienbetreuung: Inwiefern Kosten steuerlich absetzbar sind
Wer seine Kinder in den Sommerferien betreuen lässt, kann die Kosten unter Umständen steuerlich in Ansatz bringen. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Verdacht auf Steuerbetrug in großem Stil: Steuerfahnder werten Influencer-Datenpaket aus
Das Influencer-Team des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) ist vorsätzlichen Steuerbetrügern in den sozialen Netzwerken auf der Spur. Das meldet das Finanzministerium des Landes. Derzeit werteten die Experten ein Datenpaket von mehreren großen Plattformen aus: Darin enthalten seien 6.000 Datensätze, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Sie bezögen sich ausschließlich auf Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassten ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen in Höhe von rund 300 Millionen Euro.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte sein
Eine Ferienwohnung stellt eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet. Hierauf weist das Finanzgericht (FG) Münster hin.
Grundstückseigentümerin: Kein Anspruch auf Wiederherstellung zuvor befestigter Zuwegung
Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die Stadt Trier auf Wiederherstellung des ursprünglichen, befestigten Zustands der Zuwegung zu ihrem Grundstück abgewiesen.
Nachbarstreit: Keine Haltung von Hähnen und Bienen auf städtischem Wohngrundstück
Die Haltung von Hähnen und Bienenvölkern auf einem Wohngrundstück in Köln beeinträchtigt die Nachbarn in ihrem Eigentum und Besitz. Das hat das Landgericht (LG) Köln bestätigt und die Haltung untersagt.
Unternehmen: Müssen dem Finanzamt bis Ende Juli alle elektronischen Kassen mitteilen
Schon länger sind Unternehmen verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten. Noch recht neu sei die zentrale Mitteilungspflicht, so das Finanzministerium Hessen: Bis spätestens Ende Juli 2025 müssten alle bis Ende Juni angeschafften elektronischen Kassensysteme digital beim Finanzamt angemeldet werden.