Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftEx-Kanzler Schröder: Hat keinen Anspruch auf Büro im Bundestag
Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Rechtsanspruch darauf, von der Bundesrepublik mit einem Büro ausgestattet zu werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden.
Rückforderung überzahlter Miete: Anspruch geht auf Sozialleistungsträger über
Ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Anspruch des Wohnraummieters, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – hier Arbeitslosengeld II (nunmehr: Bürgergeld) – als Bedarf für seine Unterkunft bezieht, geht auf den Sozialleistungsträger über. Dies hat der BGH entschieden.
Witwerrente trotz Nothochzeit im Krankenhaus: Versorgungsabsicht stand nicht im Vordergrund
Obwohl seine Ehefrau bei der Hochzeit bereits schwer an Krebs erkrankt war und nur drei Monate später starb, hat ein verwitweter Ehemann Anspruch auf Witwerrente aus ihrer Versicherung. Denn im zugrunde liegenden Fall habe die gesetzliche Vermutung einer Heirat in Versorgungsabsicht widerlegt werden können, so das Sozialgericht (SG) Berlin. Bereits vor Bekanntwerden der Diagnose hätten die Partner konkrete Heiratspläne gehabt.
Rechtsanwaltsgesellschaft: Musste beA vor August 2022 nicht nutzen
Eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war vor dem 01.08.2022 nicht verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu nutzen – und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter handelte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Funktionär der Partei „Die Heimat“: Muss vorerst nicht in juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden
Ein hoher Funktionär der Partei „Die Heimat“ (der früheren NPD) ist mit seinem Eilantrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gescheitert.
Pläne für Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif: Steuerzahlerbund zufrieden
Die aktuellen Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner, die Einkommensteuertarife der Jahre 2024, 2025 und 2026 zu reformieren, sind beim Bund der Steuerzahler (BdSt) auf Zustimmung gestoßen.
