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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Witwerrente trotz Nothochzeit im Krankenhaus: Versorgungsabsicht stand nicht im Vordergrund

Obwohl seine Ehefrau bei der Hochzeit bereits schwer an Krebs erkrankt war und nur drei Monate später starb, hat ein verwitweter Ehemann Anspruch auf Witwerrente aus ihrer Versicherung. Denn im zugrunde liegenden Fall habe die gesetzliche Vermutung einer Heirat in Versorgungsabsicht widerlegt werden können, so das Sozialgericht (SG) Berlin. Bereits vor Bekanntwerden der Diagnose hätten die Partner konkrete Heiratspläne gehabt.

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