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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberaterprüfung: Prüfungsausschuss kann auch mit Vertreter der Wirtschaft besetzt sein

Es ist ein anerkannter allgemeiner Grundsatz des Prüfungsrechts, dass nur fachlich hinreichend qualifizierte Personen als Prüfer eingesetzt werden dürfen. Dieser Grundsatz wird allerdings nicht allein dadurch verletzt, dass ein Vertreter der Wirtschaft neben zwei Steuerberatern zum Mitglied des Prüfungsausschusses für eine Steuerberaterprüfung bestellt wurde. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.

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Grunderwerbsteuer: Steuerzahlerbund fordert Entlastung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hat in einer Anhörung zur Grunderwerbsteuer im nordrhein-westfälischen Landtag für eine Entlastung des Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum ausgesprochen. Falls es darüber keine Einigung mit dem Bund geben kann, sollte das Land die Steuer selbst senken.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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