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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Reiseversicherungen: Pandemie-Ausschluss unzulässig

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) ist erfolgreich gegen die Union Reiseversicherung vorgegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) München habe die Pandemie-Ausschlussklausel in deren Reiseversicherungsverträgen für unwirksam erklärt, teilen die Verbraucherschützer mit. Ein Vergleich sorge dafür, dass der Versicherer die Schadenbearbeitung bereits abgelehnter Leistungen wieder aufnimmt.

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Iran-Sanktionen: Kündigung von Kontoverträgen ist unwirksam

Werden Kontoverträge unmittelbar nach der Aufnahme des Kunden in die von den USA geführte Sanktionsliste im Zusammenhang mit dem „Iran Freedom and Counter Proliferation Act of 2012“ gekündigt, spricht das für den Willen, die gelisteten Gesetze befolgen zu wollen. Dies verstößt gegen die EU-Blocking-VO. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass einem Bankkunden wegen unberechtigter Kündigung ein Schadensersatzanspruch zusteht.

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Bike-Tour mit Folgen: Reiseveranstalter muss zahlen

Ein Mann verletzte sich bei einer Bike-Tour, die Bestandteil einer bei einem Reiseveranstalter gebuchten Reise war. Dafür muss letzterer jetzt zahlen, wie das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied. Hintergrund war, dass die vom Hotel engagierten Tour-Guides ihre Obhut- und Fürsorgepflicht verletzt hatten.

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Batteriespeicher: Baukostenzuschuss gebilligt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist nicht verpflichtet, dem Betreiber eines örtlichen Elektrizitätsverteilernetzes die Erhebung eines Baukostenzuschusses nach dem Leistungspreismodell für den Netzanschluss eines Batteriespeichers zu untersagen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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