Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSanierungserträge: Zur Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
§ 3a Absatz 2 des Einkommensteuergesetz (EStG) beschreibt, wann eine unternehmensbezogene Sanierung vorliegt. Für die Auslegung der in dieser Vorschrift enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG alter Fassung ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Kapitalgesellschaft: Unternehmensidentität für per Anwachsung von Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts irrelevant
Ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust entfällt nicht dadurch, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen: Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt dagegen
Im Gesetzentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes findet sich erneut der Vorstoß des Gesetzgebers, eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einzuführen. Dies sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz geschehen. Allerdings wurde die Maßnahme im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gestrichen.
Nach Betrugs- und Körperverletzungsdelikten: Ärztliche Approbation zu widerrufen
Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat die Klage eines Urologen gegen den Widerruf seiner Approbation abgewiesen.
Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen: Ist nicht klärungsbedürftig
Die Frage, ob sich die Grundsätze zur Vereinbarkeit der nach der Abgabenordnung (AO) festzusetzenden Zinsen mit dem Grundgesetz auch auf Säumniszuschläge übertragen lassen, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Denn, so der Bundesfinanzhof (BFH), in seiner Rechtsprechung sei geklärt, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau gegen die in § 240 Absatz 1 Satz 1 AO festgelegte Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Kapitalertragsteuer: Umsetzungszeitpunkt des Meldeverfahrens verschoben
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert über eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes des Meldeverfahrens nach den §§ 45b, 45c Einkommensteuergesetz (EStG).