Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMotorrad: Zu Unrecht von Polizei sichergestellt
Die Polizei durfte ein Motorrad nach dem Anhalten des Fahrers bei einer Verkehrs-kontrolle aufgrund seines vorangegangenen Verhaltens, das von ihr als verbotenes Kraftfahrzeugrennen bewertet wurde, nicht zur Gefahrenabwehr sicherstellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden.
Nach Hitler-Post in WhatsApp-Status: Frau verliert Aufenthaltserlaubnis
Eine Tschetschenin ist nicht mehr zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt, nachdem sie in ihrem WhatsApp-Status antisemitische und das Nazi-Regime verharmlosende Bilder veröffentlicht hatte. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster in einem Eilverfahren entschieden.
Steuerbescheid: Bei Rechtsnachfolge keine überhöhten Anforderungen an Zweifel bezüglich Bekanntgabe zu stellen
Bei Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids an den Rechtsvorgänger durch den Rechtsnachfolger sind keine übermäßig hohen Anforderungen an die darzulegenden Zweifel zu stellen. Das stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.
Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen: Steuerberaterverband fordert Abschaffung
Die EU-Kommission leitet laut Deutschen Steuerberaterverband (DStV) eine Überprüfung der Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein. Zugleich übe der DStV-Präsident Torsten Lüth in der Zeitschrift „Das Parlament“ Kritik an EU-Bürokratie und Planungsunsicherheit für den Berufsstand.
Vorsteuerabzug der öffentlichen Hand: Bundesfinanzministerium informiert
Auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.
Kindergeldfestsetzung: Bei Festsetzung bekannte Umstände dürfen später nicht für Aufhebung herangezogen werden
Mit der Frage, ob die Familienkasse die Begründung für die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung durch einen Umstand austauschen darf, der ihr bei der ursprünglichen Festsetzung bereits bekannt war, hat sich das Finanzgericht (FG) Münster beschäftigt. Es ging unter anderem um den Wohnort des Kindes.
