Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAnzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen: Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt dagegen
Im Gesetzentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes findet sich erneut der Vorstoß des Gesetzgebers, eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einzuführen. Dies sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz geschehen. Allerdings wurde die Maßnahme im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gestrichen.
Nach Betrugs- und Körperverletzungsdelikten: Ärztliche Approbation zu widerrufen
Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat die Klage eines Urologen gegen den Widerruf seiner Approbation abgewiesen.
Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen: Ist nicht klärungsbedürftig
Die Frage, ob sich die Grundsätze zur Vereinbarkeit der nach der Abgabenordnung (AO) festzusetzenden Zinsen mit dem Grundgesetz auch auf Säumniszuschläge übertragen lassen, hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr. Denn, so der Bundesfinanzhof (BFH), in seiner Rechtsprechung sei geklärt, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau gegen die in § 240 Absatz 1 Satz 1 AO festgelegte Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
Kapitalertragsteuer: Umsetzungszeitpunkt des Meldeverfahrens verschoben
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert über eine Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes des Meldeverfahrens nach den §§ 45b, 45c Einkommensteuergesetz (EStG).
Ex-Wirecard-Vorstandsmitglieder: Als Gesamtschuldner zu millionenschwerem Schadensersatz verurteilt
Drei ehemalige Vorstandsmitglieder der Wirecard AG, darunter der ehemalige Vorstandsvorsitzende Markus Braun, sind als Gesamtschuldner zu einer Schadensersatzzahlung von 140 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Das hat das Landgericht (LG) München I auf die Klage des Insolvenzverwalters der Wirecard AG entschieden. Seine Klage gegen ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied hat das LG dagegen abgewiesen.
Plattform Android Auto: Google agiert möglicherweise wettbewerbswidrig
Die Weigerung Googles, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren, verstößt möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht. Das meint die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Laila Medina.