Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftPrediger aus der salafistischen Szene: Darf vorläufig nicht ausgewiesen und abgeschoben werden
Es bleibt bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln, die Ausweisung und Abschiebung eines zur salafistischen Szene gehörenden Predigers aus Bonn vorläufig zu stoppen. Eine hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt Bonn hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg.
Rekordeinnahmen: 421 Millionen Euro aus Hundesteuer im Jahr 2023
Hunde zählen hierzulande zu den beliebtesten Haustieren – und die Liebe zu den Vierbeinern füllt auch die Staatskasse. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welthundetags am 10. Oktober mitteilte, nahmen die öffentlichen Kassen im Jahr 2023 rund 421 Millionen Euro aus der Hundesteuer ein – ein neuer Rekordwert. Für die Städte und Gemeinden bedeutete dies ein Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer auf 414 Millionen Euro.
Wegel Zweifeln am Wild-Unfall: Klage gegen Kfz-Versicherer erfolglos
Obwohl die nach einem Verkehrsunfall gerufene Polizei neben dem geschädigten Pkw ein totes Reh fand, hatte das Amtsgericht (AG) München Zweifel an einem Wildunfall – und lehnte eine Haftung des Kaskoversicherers ab.
Klage durch Steuerberatungsgesellschaft per Fax: Nach 01.01.2023 unzulässig
Eine Klage gegen Einkommensteuerbescheide, die durch eine Steuerberatungsgesellschaft im März 2023 per Fax und per Brief bei Gericht erhoben wurde, ist nicht formwirksam eingereicht. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sie deswegen als unzulässig abgewiesen.
Durch Foul beim Fußball verletzt: Schadensersatzanspruch nur bei schuldhaftem Regelverstoß
Wer bei einem Fußballspiel gefoult und dabei erheblich verletzt wird, hat deswegen nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger. Für einen solchen muss der Gegner bei dem Foul schuldhaft gehandelt haben. Und: dies müsse der Geschädigte auch nachweisen können, so das Landgericht (LG) Koblenz.
Achtung: Gefälschte Steuerbescheide im Umlauf
Das Landesamt für Steuern (LfSt) warnt vor gefälschten Steuerbescheiden, mit denen Betrüger zurzeit versuchten, an das Geld potentieller Opfer zu gelangen. Neu sei, dass der Versand nicht per E-Mail erfolge. Die Betrüger würden die Bescheide vielmehr mit der klassischen Briefpost verschicken.