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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung: Auf im EU-Ausland ansässige Versandapotheke nicht anwendbar

Die in § 78 Absatz 1 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes in der bis zum 14.12.2020 geltenden Fassung AMG a.F.) vorgesehene Arzneimittelpreisbindung ist gegenüber Versandapotheken, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, nicht anwendbar. Daher kann die seinerzeit erfolgte Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke nicht als unlauter verboten werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) klarstellt.

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Klagen vor dem Amtsgericht: Neues Online-Verfahren soll erprobt werden

Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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