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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Fiktiver Gewinn: Ist gesellschafterbezogen zuzurechnen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein fiktiver Gewinn nach § 15a Absatz 3 EStG gesellschafterbezogen zuzurechnen ist. Sprich: Die Vorschriften der Einlageminderung (§ 15a Absatz 3 Satz 1 EStG) und der Haftungsminderung (§ 15a Absatz 3 Satz 3 EStG) sind gesellschafterbezogen auszulegen.

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