Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftFrühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung: Auf im EU-Ausland ansässige Versandapotheke nicht anwendbar
Die in § 78 Absatz 1 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes in der bis zum 14.12.2020 geltenden Fassung AMG a.F.) vorgesehene Arzneimittelpreisbindung ist gegenüber Versandapotheken, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, nicht anwendbar. Daher kann die seinerzeit erfolgte Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke nicht als unlauter verboten werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) klarstellt.
BMF: Aktualisierte GoBD veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine geänderte Fassung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) veröffentlicht. Das teilt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt mit.
Klagen vor dem Amtsgericht: Neues Online-Verfahren soll erprobt werden
Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegt hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.
Private Fähr- bzw. Mautgebühren: Mindern geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung nicht
Die von einem Mitarbeiter getragenen während einer Privatfahrt entstandenen Fähr- oder Mautkosten mindern den geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung nicht. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.
Garten verschönern: Einsatz von Profis wirkt sich steuermindernd aus
Wer seinen Garten mithilfe von Profis verschönern lässt, kann die Kosten steuermindernd ansetzen: Für haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen sind bis zu 5.200 Euro Steuerbonus im Jahr drin.
Einwand unzureichender Beamtenbesoldung: Grundsätzlich zeitnah geltend zu machen
Von dem allgemeinen Grundsatz, dass Beamte den Einwand der unzureichenden Alimentation grundsätzlich in dem Haushaltsjahr geltend machen müssen, für das sie eine höhere Besoldung begehren, kann nur aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls abgewichen werden. Das stellt das Verwaltungsgericht (VG) Hamburg klar.