Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftFaires Verfahren: Rechtsbeistand für strafrechtlich verfolgte Minderjährige
Strafrechtlich verfolgte Minderjährige müssen die konkrete und effektive Möglichkeit haben, sich von einem Rechtsbeistand unterstützen zu lassen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt klar, dass eine solche Unterstützung spätestens bei der ersten polizeilichen Befragung angeboten werden muss.
MwSt-Informationsaustauschsystem: So kann man eine MwSt-Nummer validieren
Um die Gültigkeit einer Mehrwertsteuernummer in einem bestimmten Land/Nordirland überprüfen zu können, stellt die Europäische Kommission auf ihren Internetseiten eine Maske zur Verfügung, in die man die betreffende Nummer und den entsprechenden Mitgliedstaat eingeben kann.
Fiktiver Gewinn: Ist gesellschafterbezogen zuzurechnen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein fiktiver Gewinn nach § 15a Absatz 3 EStG gesellschafterbezogen zuzurechnen ist. Sprich: Die Vorschriften der Einlageminderung (§ 15a Absatz 3 Satz 1 EStG) und der Haftungsminderung (§ 15a Absatz 3 Satz 3 EStG) sind gesellschafterbezogen auszulegen.
Bundeswehr: Bundesregierung will mehr Personal gewinnen
Für die Landes- und Bündnisverteidigung braucht die Bundeswehr gutes Personal. Per Gesetz will die Bundesregierung nun unter anderem die finanziellen Leistungen für Soldaten verbessern – und mehr Menschen für die Bundeswehr gewinnen.
Sanierungserträge: Zur Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
§ 3a Absatz 2 des Einkommensteuergesetz (EStG) beschreibt, wann eine unternehmensbezogene Sanierung vorliegt. Für die Auslegung der in dieser Vorschrift enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG alter Fassung ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Kapitalgesellschaft: Unternehmensidentität für per Anwachsung von Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts irrelevant
Ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust entfällt nicht dadurch, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.