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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Sommerfeste: Was gilt für Betriebsveranstaltungen?

In vielen Unternehmen gehören Sommerfeste zur Tradition. Oftmals soll die Veranstaltung den Mitarbeitenden einen besonderen Eventcharakter bieten, der die Kosten in die Höhe treibt. Dies hat laut Lohnsteuerhilfe Bayern zur Folge, dass die Zuwendungen an die Mitarbeiter steuerpflichtig werden können.

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Roth & Kollegen
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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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