Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBAföG für Studierende: Darf nicht geringer sein als Bürgergeld
Die Regelungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über die Höhe der Ausbildungsförderung für Studierende im Jahr 2021 verstoßen gegen das Grundgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden: Das BAföG für Studierende dürfe nicht niedriger sein als das Bürgergeld.
Verschimmeltes Obst in Frischetheke: Nicht automatisch Kündigungsgrund
Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg entschieden.
Corona-Hilfen für Selbstständige: Sind beitragspflichtiges Einkommen
Zuschüsse aus dem Programm „Soforthilfe Corona“ für Selbstständige, die steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind, unterliegen für freiwillig Krankenversicherte der Beitragspflicht in der Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg entschieden.
Pfändungsfreigrenzen: Wurden mit Wirkung zum Juli 2024 geändert
Seit Juli 2024 gelten geänderte Pfändungsfreigrenzen im Sinne des § 850c Zivilprozessordnung. Die geänderten Pfändungsfreigrenzen wurden mittlerweile im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben (BGBl I 2024, Nr. 160). Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.
Beiträge an ausländische Pensionsfonds: Zur Pauschalbesteuerung gemäß § 37b EStG
Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, sind keine Sachzuwendungen im Sinne des § 37b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG), sondern Barlohn. Dies hat das Finanzgericht (FG) Hamburg entschieden.
Sommerfeste: Was gilt für Betriebsveranstaltungen?
In vielen Unternehmen gehören Sommerfeste zur Tradition. Oftmals soll die Veranstaltung den Mitarbeitenden einen besonderen Eventcharakter bieten, der die Kosten in die Höhe treibt. Dies hat laut Lohnsteuerhilfe Bayern zur Folge, dass die Zuwendungen an die Mitarbeiter steuerpflichtig werden können.
