Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftWort „Transe“: Ist diskriminierendes Schimpfwort
Eine Transfrau kann verlangen, nicht als „Transe“ bezeichnet zu werden. Dem Wort kommt ausschließlich eine abwertende Bedeutung zu. Der diskriminierende Verletzungsgehalt steht auf einer Stufe mit dem Schimpfwort „Schwuchtel“. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden und einen Unterlassungsanspruch bestätigt.
Görlitzer Park: Bezirk kann sich nicht gegen Zaun wehren
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat kein Abwehrrecht gegen die in Ausübung des Eingriffsrechts getroffene Entscheidung der Berliner Senatsverwaltung, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Bekanntgabe von Steuerbescheiden: Neue Frist
Im Besteuerungsverfahren wird erheblich in die Rechte des Bürgers als Steuerzahler eingegriffen. Dies gilt insbesondere für alle Verwaltungsakte, die unmittelbar oder mittelbar Geldforderungen des Staates zur Folge haben. Verwaltungsakte sind zum Beispiel Steuerbescheide, Feststellungsbescheide oder Zins- und Kostenbescheide. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe müssen Steuerzahler handeln.
NRW-Soforthilfen: Rechtskräftiger Schlussbescheid bleibt bestehen
Ein Handwerksbetrieb, der im Frühjahr 2020 Corona-Soforthilfen NRW erhalten, später seinen tatsächlichen Liquiditätsengpass zurückgemeldet und einen entsprechenden Schlussbescheid über eine (Teil)-Rückzahlung bekommen, hiergegen aber keine Klage erhoben hatte, hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen seines Verfahrens. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden und die Berufung der Betriebsinhaberin gegen das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nicht zugelassen. Die Klage ist damit rechtskräftig abgewiesen.
Unternehmensbesteuerung: Wirksame Entlastungen für Unternehmen und Verwaltung in Sicht
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung und hofft auf eine zeitnahe Umsetzung. „Die Besteuerung darf in Deutschland tätige Unternehmen nicht länger unverhältnismäßig mit Bürokratielasten und Compliance-Risiken belasten“, betont BStBK-Präsident Hartmut Schwab.
Einbau einer Wärmepumpe: Kosten können steuerlich absetzbar sein
Wer beim Heizen auf eine Wärmepumpe setzt, kann staatliche Zuschüsse erhalten oder einen Teil der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Hierauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hin.
