Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftEhepaar: Viele wählen noch immer Steuerklassenkombination III und V
Ehepaare beziehungsweise in eine Lebenspartnerschaft eingetragene Paare entscheiden sich nach wie vor mehrheitlich für die Steuerklassenkombination III und V. Das zeigen die Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik für das Veranlagungsjahr 2020. Von den insgesamt rund 5,3 Millionen zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wählten knapp 2,1 Millionen Paare (39 Prozent) diese Steuerklassenkombination, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Lohnsteuerabzugsverfahren bei Arbeitnehmerentsendung: Steuerberaterkammer fordert frühzeitigen Austausch
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) weist im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Arbeitnehmerentsendung auf die Notwendigkeit eines frühzeitigen Austauschs hin, um bürokratische Hürden zu reduzieren.
Betreiber von Ladesäulen und Stromspeichern: Steuerliche Entlastung geplant
Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern sollen von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/12351). Unter anderem will die Ampel-Regierung klar regeln, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen beim bidirektionalen Laden steuerrechtlich nicht zu Versorgern werden und damit Steuern zahlen müssen. Auch bei Stromspeichern soll eine doppelte Besteuerung „umfassend vermieden“ werden, heißt es in dem Entwurf.
Regierungsentwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz: Kleinster gemeinsamer Nenner im Gemeinnützigkeitsrecht
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) – bislang bekannt als Jahressteuergesetz 2024 II – beschlossen. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen meint, dass der Regelungsinhalt der im Koalitionsvertrag vereinbarten Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts noch nicht gerecht wird.
Corona-Infektion: Kann Arbeitsunfall sein – muss aber nicht
Die Corona-Infektion einer Supermarktverkäuferin kann als Arbeitsunfall anzuerkennen sein. Allerdings muss dafür der Vollbeweis erbracht sein, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich im Markt zugetragen hat, wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden hat.
Werbung mit durchschnittlicher Sternebewertung: Erfordert keine Aufgliederung nach einzelnen Sterneklassen
Eine Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung erfordert neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrunde liegenden Kundenbewertungen keine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen. So der Bundesgerichtshof (BGH).
