Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftUmsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie: Grüne fragen nach Einfluss von Interessenvertretern
Nach der Rolle von Interessensvertretern bei der von der Bundesregierung geplanten Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/920).
Was ist Aufwand, was Investition: Neuer BMF-Entwurf im Blick
Ein Entwurfsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) dreht sich um die Abgrenzung von Aufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat sich den Entwurf angesehen. Er begrüßt die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze, hält an einigen Stellen jedoch Nachbesserungen für erforderlich.
Zwangsverwalter: Schreiben zu seinen einkommensteuerlichen Pflichten neu gefasst
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit einem Schreiben vom 17.07.2025 sein Schreiben zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 (IV A 3 – S 0550/15/10028, BStBl I S. 718) neu gefasst.
Finanzierung europäischer Wachstumsunternehmen: Frankreich und Deutschland starten gemeinsame Initiative
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und sein französischer Amtskollege Éric Lombard haben heute ihr gemeinsames Engagement zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa durch die Ankündigung einer bilateralen Initiative bekräftigt.
Vertragsschluss mit vermeintlichem Vertreter: Auch der gute Glaube hat Grenzen
Ein Vertrag zwischen einem Kunden und einem vermeintlichen Vertreter bindet den Geschäftsinhaber nicht, wenn die vertraglichen Regelungen so außergewöhnlich sind, dass ein redlicher Käufer nicht darauf vertrauen kann, dass der Verkäufer vom Geschäftsinhaber zum Abschluss eines derartigen Vertrages bevollmächtigt ist. Das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat darauf verwiesen, dass auch der gute Glauben Grenzen habe.
Model-Foto mit Brust-Blitzer veröffentlicht: 3.000 Euro Geldentschädigung
Wird ein Model mit einer erkennbar ungewollt aufgrund eines abrutschenden Oberteils entblößten Brust fotografiert, liegt in der Veröffentlichung des Fotos eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main dafür eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro für angemessen gehalten.