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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Krankenversicherungsbeiträge: Nur für Basisabsicherung abziehbar

Können Beiträge zur privaten Zusatzkrankenversicherung nach § 10 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 4 S. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) in vollen Umfang abgezogen werden, soweit sie der Erlangung von Leistungen dienen, die auch Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung erhalten? Hierüber musste der Bundesfinanzhof entscheiden.

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Gemeinnützige italienische Stiftung: Zur Abziehbarkeit von Spenden

Spenden an eine in einem EU-Mitgliedstaat ansässige Stiftung sind nur dann als solche gemäß § 9 Absatz 2 Nr. 2 Buchst. c) Körperschaftsteuergesetz (KStG) abziehbar, wenn die Stiftung die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG in Verbindung mit §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) erfüllt. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster im Zusammenhang mit Spenden an eine gemeinnützige italienische Stiftung klar.

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KI-Gesetz: Tritt in Kraft

Mit dem europäischen KI-Gesetz tritt eine erste umfassende Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass die in der EU entwickelte und eingesetzte KI vertrauenswürdig ist und die Grundrechte der Menschen geschützt werden. Die meisten Vorschriften des KI-Gesetzes werden laut EU-Kommission ab 02.08.2026 gelten.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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