Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftCorona-Pandemie: Beihilfe für Austrian Airlines zu Recht genehmigt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechtmäßigkeit des nachrangigen Darlehens in Höhe von 150 Millionen Euro bestätigt, das Österreich im Sommer 2020 an Austrian Airlines gewährt hat. Er weist die von Ryanair und Laudamotion gegen die Genehmigung dieser Beihilfe durch die EU-Kommission erhobene Klage endgültig ab.
Informationsaustausch zwischen Kreditinstituten in Portugal: Möglicherweise bezweckte Wettbewerbsbeschränkung
Der mehr als zehn Jahre andauernde Informationsaustausch zwischen 14 Kreditinstituten in Portugal könnte eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) ist aber die Entscheidung, ob dies der Fall ist, letztlich Sache des portugiesischen Gerichts für Wettbewerbssachen.
Geldwäschegesetz: Rechtsanwaltskammer veröffentlicht neue Auslegungs- und Anwendungshinweise
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die 8. überarbeitete und ergänzte Auflage ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz veröffentlicht. Die Hinweise enthalten Informationen unter anderem zu Pflichten von Anwälten nach dem Geldwäschegesetz (GwG), insbesondere auch in Bezug auf Sammelanderkonten.
Familienzuschlag: Regelung in baden-württembergischem Landesbesoldungsgesetz verstößt gegen allgemeinen Gleichheitssatz
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg hat eine Regelung im Landesbesoldungsgesetz (LBesGBW) zum Familienzuschlag für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz erklärt. Konkret geht es um § 41 Absatz 4 S. 3 in Verbindung mit S. 1 LBesGBW.
Beschränkt Steuerpflichtige: BMF-Schreiben zum Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer
Das Bundesfinanzministerium (BMF) beschäftigt sich in einem aktuellen Schreiben mit dem Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen und einem hierzu ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Grundrente: Rentner profitieren von einer Steuererklärung
Rund 1,1 Millionen Menschen erhalten zusätzlich zu ihrer Rente die Grundrente. Dabei handelt es sich um eine Aufstockung, wenn die Rente unterdurchschnittlich ausfällt. Im Durchschnitt sind es 86 Euro monatlich mehr. Wenn die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt sind, berechnet sich die Höhe der Grundrente nach dem zu versteuernden Einkommen. Daher kann eine freiwillige Steuererklärung vorteilhaft sein, weiß die Lohnsteuerhilfe Bayern: Durch sie könne ein Grundrentenanspruch ausgelöst oder die vorhandene Grundrente erhöht werden.
