Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftRichteramt: Nordrhein-Westfalen plant flexiblere Altersgrenzen für Richter
In Nordrhein-Westfalen soll es Richtern künftig ermöglicht werden, auf eigenen Antrag auch über die bisherige Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinaus bis maximal zum 69. Lebensjahr im Dienst zu bleiben. Das plant die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt.
Unwirksames Verwahrentgelt: Bank muss betroffene Kunden per Brief oder E-Mail informieren
Hat die Bank unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet – hier eine Verpflichtung zur Zahlung eines Verwahrentgelts bei Verträgen über Spareinlagen – ist sie zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Zur Beseitigung einer durch unwirksame AGB entstandenen Fehlvorstellung kann es erforderlich sein, die betroffenen Kunden individualisiert per Post oder E-Mail über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Cum-Cum-Geschäfte: Verdachtsfälle mit Milliarden-Volumen in Bearbeitung
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/915) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
Rückwirkendes Treaty Override: Zulässigkeit bleibt weiter offen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ein Verfahren zu einer Richtervorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) eingestellt, in der es um die Regelung des § 50d Absatz 10 Einkommensteuergesetz (EStG), eine Vorschrift aus dem internationalen Steuerrecht, ging.
Plattformen wie Airbnb: Linke thematisiert Besteuerung
Eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Steuervollzug und Auswirkungen der Vermietung von Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb“ (BT-Drs. 21/873) hat die Fraktion Die Linke eingereicht.
Gaza-Protestcamp: Durfte „leise“ zurück vor das Bundeskanzleramt
Ein bis zum 19.07.2025 noch angemeldetes Dauer-Protestcamp zum Thema „Vereint für Palästina! “ durfte wieder auf eine Grünfläche am Bundeskanzleramt umziehen, allerdings ohne lärmende Geräte wie zum Beispiel Lautsprecher, Trommeln oder Megaphone. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am 18.07.2025 in einem Eilverfahren entschieden und damit eine Beschwerde der Polizei gegen den vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin zurückgewiesen.