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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuer-Erleichterungen: Gesetzentwurf erreicht Bundestag

Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen ihres Wachstumspakets auf den parlamentarischen Weg gebracht. Im Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG, BT-Drs. 20/12778) sind neben der Erhöhung von Freibeträgen in der Einkommensteuer und des Kindergeldes sowie der Anpassung des Steuertarifs zum Inflationsausgleich unter anderem auch die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung und Erweiterungen bei der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vorgesehen.

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Bayern: Mit Vernetzung gegen Finanzkriminalität

Im neuen Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat sich Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) gemeinsam mit Amtskollege Marcus Optendrenk (CDU) informiert, wie Nordrhein-Westfalen seine Steuerfahndung umbaut. „Wir brauchen eine lückenlos enge Zusammenarbeit der Länder beim gemeinsamen Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität“, sagte Füracker.

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Nicht angeschnallte Mitfahrer: Haften für Verletzungen von Fahrzeuginsassen mit

Fahrzeuginsassen, die entgegen der Gurtpflicht gemäß § 21a Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung nicht angeschnallt sind und dadurch andere Mitfahrer verletzen, können selbst haftbar gemacht werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden. Bei der gesetzlichen Gurtpflicht handele sich um eine Norm, die auch die anderen Fahrzeuginsassen schützen solle.

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Apple: Irland gewährte Konzern keine rechtswidrige Beihilfe

Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) betreffend die Steuervorbescheide, die Irland Apple erteilt hat, auf. Er entscheidet endgültig über den Rechtsstreit und bestätigt den Beschluss der Europäischen Kommission von 2016: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei.

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Babynahrungshersteller Hipp: Muss Werbung für Kindermilch anpassen

„Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener“ – mit solchen Aussagen hat der Babynahrungshersteller Hipp für mit Vitamin D angereicherte Kindermilch geworben. Doch die Werbung im Internet und auf der Verpackung sei irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nach dem Urteil darf Hipp künftig nicht mehr den Eindruck erwecken, Kinder benötigten 7x mehr an Vitamin D als Erwachsene.

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