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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Personenbezogene Daten: Finanzamt muss Auskunft geben

Finanzämter müssen die Steuerzahler informieren, welche personenbezogenen Daten von ihnen sie verarbeitet und gespeichert haben, wenn sie diese Auskunft verlangen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen hin.

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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