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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Hundehaltung: Nicht durch SGB II zu ermöglichen

Die Haltung eines Hundes gehört nicht zum Existenzminimum, das das Sozialgesetzbuch II (SGB II) gewährleisten muss. Daher findet sich im SGB II auch keine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen. So das Sozialgericht (SG) Stuttgart.

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Verspätungszuschlag: Mit EMRK vereinbar

Der Verspätungszuschlag, den Finanzämter nach ihrem Ermessen festsetzen können, wenn Steuerzahler ihre Steuererklärung bei Abgabepflicht zu spät einreichen, verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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