Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftIn zweiter Instanz bestätigt: Kein Eilrechtsschutz gegen künftige Waffenlieferung an Israel
Palästinenser aus Gaza hatten vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin versucht, künftige Waffenlieferungen der Bundesregierung an Israel zu stoppen. Das Gericht hielt den Eilantrag jedoch bereits für unzulässig. So sah es jetzt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
Hundehaltung: Nicht durch SGB II zu ermöglichen
Die Haltung eines Hundes gehört nicht zum Existenzminimum, das das Sozialgesetzbuch II (SGB II) gewährleisten muss. Daher findet sich im SGB II auch keine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen. So das Sozialgericht (SG) Stuttgart.
Bei früherem Arbeitgeber tätiger Senior Experte: Kann geringfügig beschäftigt sein
Ein Bezieher einer Altersrente, der als so genannter Senior Experte für seinen bisherigen Arbeitgeber tätig wird, wird aufgrund seines Ausscheidens aus dem Erwerbsleben nicht berufsmäßig im Sinne von § 8 Absatz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) tätig. Es kommt daher eine (zeit-)geringfügige Beschäftigung in Betracht, wie das Sozialgericht (SG) Stuttgart entschieden hat.
„Abfallberater“: Nicht selbstständig tätig
Das Sozialgericht (SG) Stuttgart hat die Tätigkeit eines „Abfallberaters“ in einem Entsorgungsbetrieb als abhängige Beschäftigung eingeordnet.
Verspätungszuschlag: Mit EMRK vereinbar
Der Verspätungszuschlag, den Finanzämter nach ihrem Ermessen festsetzen können, wenn Steuerzahler ihre Steuererklärung bei Abgabepflicht zu spät einreichen, verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt.
Steuererklärung 2023: Frist endet in drei Wochen
Allerspätestens am Montag, dem 02.09.2024, muss die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2023 für Pflichtveranlagte beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein.
