Preloader Icon

Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Hundehaltung: Nicht durch SGB II zu ermöglichen

Die Haltung eines Hundes gehört nicht zum Existenzminimum, das das Sozialgesetzbuch II (SGB II) gewährleisten muss. Daher findet sich im SGB II auch keine Anspruchsgrundlage für einen Mehrbedarf für Tierhaltungen. So das Sozialgericht (SG) Stuttgart.

mehr lesen

Bei früherem Arbeitgeber tätiger Senior Experte: Kann geringfügig beschäftigt sein

Ein Bezieher einer Altersrente, der als so genannter Senior Experte für seinen bisherigen Arbeitgeber tätig wird, wird aufgrund seines Ausscheidens aus dem Erwerbsleben nicht berufsmäßig im Sinne von § 8 Absatz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) tätig. Es kommt daher eine (zeit-)geringfügige Beschäftigung in Betracht, wie das Sozialgericht (SG) Stuttgart entschieden hat.

mehr lesen

Verspätungszuschlag: Mit EMRK vereinbar

Der Verspätungszuschlag, den Finanzämter nach ihrem Ermessen festsetzen können, wenn Steuerzahler ihre Steuererklärung bei Abgabepflicht zu spät einreichen, verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mitteilt.

mehr lesen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner