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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Unwirksames Verwahrentgelt: Bank muss betroffene Kunden per Brief oder E-Mail informieren

Hat die Bank unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet – hier eine Verpflichtung zur Zahlung eines Verwahrentgelts bei Verträgen über Spareinlagen – ist sie zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Zur Beseitigung einer durch unwirksame AGB entstandenen Fehlvorstellung kann es erforderlich sein, die betroffenen Kunden individualisiert per Post oder E-Mail über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

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Cum-Cum-Geschäfte: Verdachtsfälle mit Milliarden-Volumen in Bearbeitung

Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/915) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

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