Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftUnwirksames Verwahrentgelt: Bank muss betroffene Kunden per Brief oder E-Mail informieren
Hat die Bank unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet – hier eine Verpflichtung zur Zahlung eines Verwahrentgelts bei Verträgen über Spareinlagen – ist sie zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Zur Beseitigung einer durch unwirksame AGB entstandenen Fehlvorstellung kann es erforderlich sein, die betroffenen Kunden individualisiert per Post oder E-Mail über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Richteramt: Nordrhein-Westfalen plant flexiblere Altersgrenzen für Richter
In Nordrhein-Westfalen soll es Richtern künftig ermöglicht werden, auf eigenen Antrag auch über die bisherige Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinaus bis maximal zum 69. Lebensjahr im Dienst zu bleiben. Das plant die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt.
Cum-Cum-Geschäfte: Verdachtsfälle mit Milliarden-Volumen in Bearbeitung
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/915) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
Mann kann Eigentum nicht nachweisen: Katzen bleiben im Tierheim
Ein Mann lebt mit einer Mitbewohnerin und drei Katzen in einem Haus. Die Katzen kommen aus Tierschutzgründen ins Tierheim. Der Mann verlangt sie heraus, kennt aber die Namen der Tiere kaum. Deswegen verbleiben sie im Heim, wie das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth klarstellt.
Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie: Grüne fragen nach Einfluss von Interessenvertretern
Nach der Rolle von Interessensvertretern bei der von der Bundesregierung geplanten Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/920).
Mann kann Eigentum nicht nachweisen: Katzen bleiben im Tierheim
Ein Mann lebt mit einer Mitbewohnerin und drei Katzen in einem Haus. Die Katzen kommen aus Tierschutzgründen ins Tierheim. Der Mann verlangt sie heraus, kennt aber die Namen der Tiere kaum. Deswegen verbleiben sie im Heim, wie das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth klarstellt.