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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Zweitwohnungssteuer: Trotz Leerstands und Verkaufsabsicht

Eine Nießbrauchberechtigte an einem Haus muss grundsätzlich Zweitwohnungssteuer zahlen, sofern die Immobilie nicht der reinen Kapitalanlage dient. Dies stellt das Verwaltungsgericht (VG) Gießen klar. Es hat eine Klage abgewiesen, mit der sich eine Frau gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Schotten gewandt hatte.

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Sicherheitspaket: Im Bundesrat durchgegangen

Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und es somit gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftigen Teil des so genannten Sicherheitspaketes, das der Bundestag erst kurz zuvor beschlossen hatte.

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Bereitschaftsdienst: Mülheimer Feuerwehrleute erhalten Entschädigung

Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in zwei als Musterprozesse geführten Verfahren entschieden. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Entschädigungsklagen der Feuerwehrleute noch abgewiesen.

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Musik-Streaming-Plattform: Kein Schadensersatz für Nutzer nach Datenleck durch Hackerangriff

Vor dem Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth war die Schadensersatzklage eines Kunden gegen einen Musik-Streaming-Dienst nach einem Datenschutzvorfall erfolglos. Das Gericht verneinte Ansprüche des von einem unberechtigten Datenabgriff betroffenen Nutzers gegen den Streamingdienst wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung zu. Zwar könne ein Datenabgriff durch Dritte zu einem Schadensersatzanspruch des Betroffenen gegen den Plattformbetreiber führen. Im konkreten Fall konnte nach Überzeugung der Richter aber nicht festgestellt werden, dass der behauptete Schaden kausal auf einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben beruht.

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Stromsteuer: Industrie erhält dauerhaft Erleichterung

Für die Ausweitung und Verstetigung des Strompreispakets hat der Finanzausschuss des Bundestages am 16.10.2024 grünes Licht gegeben. Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion wurde eine Änderung am Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (BT-Drs. 20/12351) beschlossen, der eine Entfristung bei der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe vorsieht. Die AfD-Fraktion stimmte gegen diesen Änderungsantrag, die Gruppe Die Linke enthielt sich.

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