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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Tatsächlich benutzte längere Fahrtstrecke als offensichtlich verkehrsgünstigere Fahrstrecke

Eine Straßenverbindung ist als verkehrsgünstiger als die kürzeste Verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine andere – längere – Straßenverbindung nutzt und die Arbeitsstätte auf diese Weise trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreicht. „Offensichtlich“ verkehrsgünstiger ist die vom Arbeitnehmer gewählte Straßenverbindung dann, wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Strecke entschieden hätte. Dass bei extremen Stauverhältnissen die Umwegstrecke auch mal verkehrsgünstiger und schneller sein kann, reiche insoweit nicht aus, stellt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen in einem Streit um die Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen für Fahrten zwischen einer Familienwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte klar.

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Kassensysteme: Meldepflicht greift ab 2025

Seit 2023 müssen elektronische Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Mit der Einführung der TSE-Pflicht hatte die Finanzverwaltung auch eine Meldepflicht für entsprechende Kassensysteme geplant. Ab dem 01.01.2025 kann nun die Meldung von elektronischen Kassensystemen über „Mein ELSTER“ und auch anderweitige Softwareanbieter erfolgen, die über eine ERiC Schnittstelle verfügen. Hierüber informiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz.

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Versorgungswerk für Steuerberater: Jetz auch in Berlin?

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg informiert über Planungen, ein Versorgungswerk für Steuerberater in Berlin einzuführen. In den Augen des Verbandes ist die Einführung ein „bedeutender Schritt zur Verbesserung der Berufsausübung und zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit unseres Berufstandes in Berlin“.

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Hessengeld: Soll Grundsteuerbelastung abdämpfen

Menschen, die erstmals und für die eigene Nutzung eine Wohnimmobilie in Hessen kaufen, werden mit dem so genannten Hessengeld unterstützt. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilt, hat das Landeskabinett nun die Richtlinie für diese Förderung beschlossen: Ihr könnten Interessierte wichtige Informationen entnehmen. Noch im Herbst sollen die ersten Anträge gestellt werden können.

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Solarzaun: Auch um denkmalgeschütztes Haus

Der Eigentümer eines denkmalgeschützten Wohngebäudes in Bad Kreuznach hat Anspruch auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Solarzaunes auf seinem Grundstück. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden. Denn der Ausbau erneuerbarer Energien stehe im überragenden öffentlichen Interesse.

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