Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftMinischweine: Sind im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Minischweine dürfen nicht in einem allgemeinen Wohngebiet gehalten werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt an der Weinstraße zulasten eines Ehepaares entschieden, dass sich gegen das Verbot gewandt hatte, die Tiere im Garten seines Wohngrundstücks zu halten.
Falscher Psychotherapeut: Bekommt trotz zufriedener Patienten kein Honorar
Ein Heilbehandler, der seine Zulassung als Psychotherapeut durch Vorlage gefälschter Abschlusszeugnisse erschlichen hat, hat keinen Anspruch auf ein Honorar für eine vertragsärztliche Leistung. Auf die Frage, ob er entsprechendes Fachwissen besessen hat oder seine Patienten mit ihm zufrieden gewesen sind, kommt es nicht an. Das stellt das Sozialgericht (SG) Berlin klar.
Steuerverwaltung: Neuer dualer IT-Studiengang in Rheinland-Pfalz
Zum 02.09.2024 haben fünf neue Nachwuchskräfte für die Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) im Landesamt für Steuern Koblenz ihr duales Studium angetreten. Der Studiengang Angewandte Informatik wird laut Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz erstmalig als duales Studium in der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung angeboten.
Grundsteuerreform: Hamburger Senat bringt Gesetzespaket auf den Weg
Der Hamburger Senat hat ein Gesetzespaket zur Einführung der neuen Grundsteuer ab 2025 auf den Weg gebracht. Das so genannte Grundsteueränderungsgesetz soll im Oktober 2024 von der Bürgerschaft verabschiedet werden. Darin werden die neuen Hebesätze, Härtefallregelungen auch für Wohngrundstücke sowie der erste Stichtag für die Fälligkeit der neuen Grundsteuer (30.04.2025) geregelt.
Tödlicher Wespenstich: Kann Dienstunfall sein
Verstirbt ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen, handelt es sich um einen Dienstunfall. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden und damit der klagenden Witwe implizit eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zugesprochen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: 2023 in Bayern 3,56 Milliarden Euro festgesetzt
In Bayern wurden 2023 insgesamt 3,56 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Das seien 6,3 Prozent mehr als im Vorjahr, teilt das Bayerische Landesamt für Statistik mit. Dabei habe sich die Anzahl der steuerpflichtigen Erwerbsfälle im gleichen Zeitraum sogar um 12,2 Prozent erhöht hat.