Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGerichtsverfassungsgesetz soll geändert werden: Digitalisierung der Geschäftsverteilungspläne und besserer Schutz des Schöffenamtes
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes veröffentlicht. Der Entwurf sieht zum einen vor, dass die Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlichen müssen.
Steuerfahndung und Betriebsprüfung: Hessen gibt Zahlen für 2023 bekannt
Steuerfahndung und Betriebsprüfung haben in Hessen im Jahr 2023 für Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro gesorgt. Das geht aus dem nun veröffentlichten Jahresbericht 2023 der Oberfinanzdirektion hervor.
Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier: Kostet Außendienstmitarbeiter den Arbeitsplatz
Einem Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden, auch wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete. Dies hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg entschieden.
BMF-Entwurf zur E-Rechnung: Steuerberaterverband sieht weiteren Klarstellungsbedarf
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Anhaltspunkte gegeben, welche Rechtsauffassung es in Bezug auf die neue E-Rechnung künftig vertreten will. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DstV) sieht weiteren Klarstellungsbedarf und setzt sich für eine praxisfreundliche Ausgestaltung ein.
September 2024: Das sind die Neuregelungen
Die Fortentwicklung des Völkerstrafrechts schließt Lücken in der Strafbarkeit und stärkt Opferrechte, bei Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen gilt die Abgasnorm Euro 6e verpflichtend und der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr ist geregelt. Das ändert sich laut Bundesregierung im September 2024.
Kapitalertragsteuer: Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG erst später anzuwenden
Bei den Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c Einkommensteuergesetz (EStG – Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer und Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer) wurde der Anwendungszeitpunkt verschoben. Hierüber informiert das Bundesfinanzministerium (BMF).
