Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftErbschaftsausschlagung: Wann die Anfechtung wirksam ist
Auch wenn ein Erbe nicht alle zumutbaren und möglichen Erkenntnisquellen über die Zusammensetzung eines Nachlasses genutzt hat und sein Erbe wegen – fälschlich – angenommener Überschuldung ausschlägt, kann er diese Ausschlagung später anfechten. Ein Erbe ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich vor einer Ausschlagung über die Zusammensetzung des Nachlasses zu informieren. Trifft er allerdings seine Entscheidung allein auf der Basis von Spekulationen, kann er bei einer Fehlvorstellung die Ausschlagung mangels Irrtums über Tatsachen nicht anfechten. Das stellt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main klar.
Tierhalterhaftung: Keine Ansprüche bei eigenem Verschulden des Geschädigten
Ansprüche aus der so genannten Tierhalterhaftung scheiden bei einem eigenen Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst und einer mitwirkenden Gefahr des eigenen Hundes aus. Das stellt das Landgericht (LG) Köln klar.
Erinnerung: Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen nur noch bis 30.09.2024 einreichbar
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 30.09.2024 ab und wird nicht erneut verlängert. Hierauf weist die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hin.
Anlage EÜR: Vordrucke für 2024 bekannt gegeben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Vordrucke der Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2024 bekannt gegeben.
Mindeststeueranpassungsgesetz: BMF hat Diskussionsentwurf veröffentlicht
Ende 2023 wurde die globale effektive Mindestbesteuerung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen für Besteuerungszeiträume ab 2024 einschließlich weiterer Begleitmaßnahmen (zum Beispiel Absenkung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der Lizenzschranke von 25 Prozent auf 15 Prozent) umgesetzt.
Abgeschlossenes Erbscheinverfahren: Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen erfolglos
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines Erbprätendenten nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser wendet sich gegen gerichtliche Entscheidungen eines abgeschlossenen Erbscheinverfahrens.
