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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Fiktiver Gewinn: Ist gesellschafterbezogen zuzurechnen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein fiktiver Gewinn nach § 15a Absatz 3 EStG gesellschafterbezogen zuzurechnen ist. Sprich: Die Vorschriften der Einlageminderung (§ 15a Absatz 3 Satz 1 EStG) und der Haftungsminderung (§ 15a Absatz 3 Satz 3 EStG) sind gesellschafterbezogen auszulegen.

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Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen: Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt dagegen

Im Gesetzentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes findet sich erneut der Vorstoß des Gesetzgebers, eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einzuführen. Dies sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz geschehen. Allerdings wurde die Maßnahme im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gestrichen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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