Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftFiktiver Gewinn: Ist gesellschafterbezogen zuzurechnen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein fiktiver Gewinn nach § 15a Absatz 3 EStG gesellschafterbezogen zuzurechnen ist. Sprich: Die Vorschriften der Einlageminderung (§ 15a Absatz 3 Satz 1 EStG) und der Haftungsminderung (§ 15a Absatz 3 Satz 3 EStG) sind gesellschafterbezogen auszulegen.
Bundeswehr: Bundesregierung will mehr Personal gewinnen
Für die Landes- und Bündnisverteidigung braucht die Bundeswehr gutes Personal. Per Gesetz will die Bundesregierung nun unter anderem die finanziellen Leistungen für Soldaten verbessern – und mehr Menschen für die Bundeswehr gewinnen.
Sanierungserträge: Zur Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
§ 3a Absatz 2 des Einkommensteuergesetz (EStG) beschreibt, wann eine unternehmensbezogene Sanierung vorliegt. Für die Auslegung der in dieser Vorschrift enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG alter Fassung ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen. Dies stellt der Bundesfinanzhof (BFH) klar.
Kapitalgesellschaft: Unternehmensidentität für per Anwachsung von Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts irrelevant
Ein ursprünglich im Betrieb einer Personengesellschaft entstandener und durch Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft übergegangener Gewerbeverlust entfällt nicht dadurch, dass die Kapitalgesellschaft den verlustverursachenden Geschäftsbereich im Wege eines Asset Deals weiterveräußert. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen: Präsident des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt dagegen
Im Gesetzentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes findet sich erneut der Vorstoß des Gesetzgebers, eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einzuführen. Dies sollte bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz geschehen. Allerdings wurde die Maßnahme im Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gestrichen.
Nach Betrugs- und Körperverletzungsdelikten: Ärztliche Approbation zu widerrufen
Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat die Klage eines Urologen gegen den Widerruf seiner Approbation abgewiesen.
