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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Züge: Keine Rückstellung für künftige Wartung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat der Betreiberin eines Eisenbahnunternehmens eine Rückstellung für die zukünftige Wartung der von ihr eingesetzten Züge versagt. Die Betreiberin, eine GmbH, erbrachte auf Grundlage einer Vereinbarung mit den örtlichen Verkehrsverbünden…

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DFB-Schiedsrichter: Können vor Arbeitsgerichten klagen

Für Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln beschlossen. Ein 28-jähriger Schiedsrichter machte Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem Allgemeinen…

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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