Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftComputerprogramme: Kein Rechtsschutz gegen Software zu Veränderung vorübergehend in Spielkonsolen-Arbeitsspeicher angelegten Variablen
Die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen erlaubt es dem Schutzberechtigten nicht, einem Dritten den Vertrieb einer Software zu untersagen, die nur den Inhalt von vorübergehend im Arbeitsspeicher einer Spielkonsole angelegten Variablen verändert. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor.
Retoure eines Carport-Bausatzes: Nur in transportfähigem Zustand
Ein Käufer, der vom Kaufvertrag zurücktritt, muss die Ware in einem transportfähigen Zustand für den Abtransport bereitstellen. Der Verkäufer kann die Abholung verweigern, wenn ein Paket geöffnet ist. Das hat das Amtsgericht (AG) München entschieden.
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts: Führen bei Vorliegen eigener Einkünfte nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt. Das stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar.
Elterngeld: Künftig auch für Pflegeeltern?
Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.
Wirtschafts-Identifikationsnummer: Vergabe kann sich auf Umsatzsteuer-Kontrollverfahren auswirken
Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) kann Auswirkungen auf das Umsatzsteuer-Kontrollverfahren (UStKV) haben. Hierüber informiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Steuerfreie Einkünfte und Minijob: Beides geht
Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale kann auch mit einer geringfügigen Beschäftigung kombiniert werden. Allerdings darf der Umfang einer Nebentätigkeit nicht überschritten werden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.