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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerverwaltung: Neuer dualer IT-Studiengang in Rheinland-Pfalz

Zum 02.09.2024 haben fünf neue Nachwuchskräfte für die Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) im Landesamt für Steuern Koblenz ihr duales Studium angetreten. Der Studiengang Angewandte Informatik wird laut Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz erstmalig als duales Studium in der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung angeboten.

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Grundsteuerreform: Hamburger Senat bringt Gesetzespaket auf den Weg

Der Hamburger Senat hat ein Gesetzespaket zur Einführung der neuen Grundsteuer ab 2025 auf den Weg gebracht. Das so genannte Grundsteueränderungsgesetz soll im Oktober 2024 von der Bürgerschaft verabschiedet werden. Darin werden die neuen Hebesätze, Härtefallregelungen auch für Wohngrundstücke sowie der erste Stichtag für die Fälligkeit der neuen Grundsteuer (30.04.2025) geregelt.

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Tödlicher Wespenstich: Kann Dienstunfall sein

Verstirbt ein Lehrer mit Wespenallergie infolge eines Wespenstichs bei einem außerschulischen Arbeitstreffen, handelt es sich um einen Dienstunfall. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden und damit der klagenden Witwe implizit eine erhöhte Unfall-Hinterbliebenenversorgung zugesprochen.

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Moderne Arbeitsförderung: Bundesregierung hat Gesetzentwurf vorgelegt

Weniger Bürokratie, mehr Transparenz und Bürgerfreundlichkeit, mit diesen Zielen will die Bundesregierung die Arbeitsförderung und die Arbeitslosenversicherung modernisieren. Dazu hat sie nun einen umfangreichen Entwurf (BT-Drs. 20/12779) eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) vorgelegt. Darin geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit,

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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

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