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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerfreie Einkünfte und Minijob: Beides geht

Wenn ein Steuerzahler einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, die bei der Minijobzentrale angemeldet ist, kann die Lohnsteuer mit zwei Prozent pauschal abgegolten werden. Diese zwei Prozent trägt entweder der Arbeitgeber zusätzlich oder sie werden vom Minijob-Entgelt des Steuerzahlers abgezogen. Die Pauschalsteuer kann also auf den Minijobber abgewälzt werden. Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 538 Euro beträgt die Steuer 10,76 Euro. Übernimmt der Arbeitgeber die Steuer, ist der Minijob für den Arbeitnehmer steuerfrei. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Baden-Württemberg hin.

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Bremer Imam: Durfte ausgewiesen werden

Ein Imam aus Bremen ist mit seiner Klage gegen seine Ausweisung unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gescheitert. Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen das gegen den Tunesier verhängte 20-jährige Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgehoben – hierüber ist nun neu zu befinden.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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