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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Modernisierungsarbeiten: Verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug

Das Landgericht (LG) Berlin II hat auf die Berufung eines 85-jährigen Mieters eine Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Die wegen (vermeintlicher) Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten zunächst angedrohte, dann ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung sei unwirksam.

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Sozialhilfe: Auch ein Antrag kann Kenntnis von Hilfebedürftigkeit vermitteln

Um einen einfachen Zugang zu gewährleisten, sind die meisten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nicht von einem Antrag abhängig. Es genügt vielmehr, dass die zuständige Behörde davon Kenntnis erlangt, dass ein möglicher Leistungsberechtigter seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Wird aber dennoch ein Antrag gestellt, so sind die Leistungen ab dann zu erbringen – gegebenenfalls rückwirkend, sollten die Anspruchsvoraussetzungen zunächst noch nicht erwiesen gewesen sein.

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