Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftBeamter: Ausbildungsstätte bei dortigem Einsatz keine erste Tätigkeitsstätte
Bei einem Beamten, der im Wege einer mehrfach verlängerten Versetzung über mehrere Jahre an einer Ausbildungsstätte eingesetzt wird, stellt die Ausbildungsstätte keine erste Tätigkeitsstätte dar. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
Steuerstrafverfahren gegen Geheimagenten: Bleibt ausgesetzt
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass das vor dem Landgericht (LG) Bochum gegen den Geheimagenten Werner M. geführte Steuerstrafverfahren ausgesetzt bleibt.
Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer: Automatische Vergabe an Unternehmen
Ab November 2024 wird die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Diese dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen gegenüber Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Ziel sei es, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und langfristig zu automatisieren, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz mit.
Modernisierungsarbeiten: Verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug
Das Landgericht (LG) Berlin II hat auf die Berufung eines 85-jährigen Mieters eine Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Die wegen (vermeintlicher) Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten zunächst angedrohte, dann ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung sei unwirksam.
Sozialhilfe: Auch ein Antrag kann Kenntnis von Hilfebedürftigkeit vermitteln
Um einen einfachen Zugang zu gewährleisten, sind die meisten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nicht von einem Antrag abhängig. Es genügt vielmehr, dass die zuständige Behörde davon Kenntnis erlangt, dass ein möglicher Leistungsberechtigter seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Wird aber dennoch ein Antrag gestellt, so sind die Leistungen ab dann zu erbringen – gegebenenfalls rückwirkend, sollten die Anspruchsvoraussetzungen zunächst noch nicht erwiesen gewesen sein.
Grundsteuer B-Hebesätze 2025: Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen fragt nach
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen will wissen, wie sich die Grundsteuer B-Hebesätze in den Städten und Gemeinden entwickeln. Wem etwas diesbezüglich auffällt, solle ihm dies mitteilen.