Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftLuftbildaufnahmen mittels Drohne: Urheberrechtlich unzulässig
Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken, beispielsweise Kunstwerken, die mithilfe einer Drohne gefertigt werden, unterfallen nicht der so genannten Panoramafreiheit, sind also urheberrechtlich unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Tabaksteuerschuldner: Kann nicht zugleich als Haftungsschuldner für Tabaksteuer in Anspruch genommen werden
Ein Beteiligter kann nicht gleichzeitig als Tabaksteuerschuldner und als Haftungsschuldner für Tabaksteuer in Anspruch genommen werden. Das stellt das Finanzgericht (FG) Hamburg unter Verweis auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.06.2020 (VII R 56/18) klar.
Betriebsratswahl bei VW: Briefwahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit war zulässig
Für die Wahl eines Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden. So das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Internetdienstanbieter: Weisung der BaFin zu Einrichtung einer DNS-Sperre rechtswidrig
Die Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an einen Internetdienstanbieter, eine DNS-Sperre für eine Internetadresse einzurichten, war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main entschieden und der Klage eines Internetdienstanbieters stattgegeben.
Widersprüchliche Angaben eines Mandanten: Verteidiger darf wegen Mehraufwand mehr abrechnen
Wer einen Strafverteidiger engagiert, sollte darauf achten, diesem gegenüber keine widersprüchlichen Angaben zu machen. Denn dies kann den Aufwand des Verteidigers und dessen Honorar erhöhen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervorgeht.
Glücksspielrecht Hessen: Kein Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit durch Erlaubnispflicht für Wettveranstalter
Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat mehrere Klagen überwiegend abgewiesen, mit denen jeweils ein Veranstalter von Sportwetten insbesondere geklärt haben wollte, dass nicht er selbst, sondern der Wettvermittler vor Ort eine glücksspielrechtliche Erlaubnis einzuholen hat.