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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnungen müssen bis Ende September vorliegen

Im März 2024 hatten sich Bund Länder im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Frist läuft nun bald ab. Bis zum 30.09.2024 müssen die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) eingereicht sein. Hierauf weist die Bundessteuerberaterkammer auf ihrer Website hin.

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Steuerbefreiung von Musikunterricht: Land will Klarheit vom Bund

Das Jahressteuergesetz 2024 sorgt für Unsicherheiten beim Musikunterricht, der bisher umsatzsteuerbefreit war. Nach Ansicht des Finanzministeriums Baden-Württemberg bleibt es inhaltlich beim Alten. Das Land fordert eine Klarstellung des Bundes und hat hierzu einen Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats eingebracht.

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Doppelte Haushaltsführung: Nicht bei Arbeitswegen von unter einer Stunde

Ein Steuerzahler mit einem Arbeitsweg von weniger als einer Stunde kann die Kosten einer doppelten Haushaltsführung für eine Wohnung, die nur einen Kilometer von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt ist, nicht absetzen. Auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

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Rundfunkbeitrag: Klage gegen Bescheide erfolglos

Ein Mann ist mit seiner Klage gegen Bescheide, mit denen rückständige Rundfunkbeiträge festgesetzt worden waren, gescheitert. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hielt die Angabe des Mannes, er habe die Bescheide nicht erhalten, für eine Schutzbehauptung und wies die Klage bereits als unzulässig ab, weil der Kläger gegen die Beitragsbescheide zuvor keinen Widerspruch eingelegt hatte.

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