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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Jahressteuergesetz 2024: Steuerberaterkammer nimmt Stellung

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (BT-Drs. 369/24), fordert aber noch Verbesserungen. Dies geht aus ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf hervor, der (so die BStBK) neben einer Vielzahl kleinerer Einzelmaßnahmen „auch für Steuerberater und deren Mandanten wichtige Änderungen“ enthalte.

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Klagefrist: Nicht durch Behörde verlängerbar

Wer einen Behördenbescheid bekommt und dagegen klagen will, sollte die in der angefügten Rechtsbehelfsbelehrung genannte Klagefrist einhalten. Sonst läuft die Klage Gefahr, als unzulässig abgewiesen zu werden. Insbesondere auf eine von der Behörde gewährte Klagefristverlängerung sollte man nicht vertrauen. Dies zeigt ein Fall, über den das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg befunden hat.

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Asche aus Urne entwendet: Zwangsmaßnahmen zu beenden

Nach dem Tod eines Familienmitglieds entnimmt ein Angehöriger die Aschekapsel aus der Urne, sodass nur das leere Behältnis beerdigt wird. Die anderen Familienangehörigen begehren Auskunft über den Verbleib der Asche und deren Herausgabe. Das Amtsgericht (AG) erließ eine entsprechende Einstweilige Verfügung.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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