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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Besetzung ehemaliger JVA: Ultimatum schließt Hausfriedensbruch nicht aus

Auch eine Außenmauer, die ein Grundstück umrandet, gehört zu diesem, sodass sie vom Schutzbereich des Hausfriedensbruchs nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB) umfasst ist. Zudem hebelt ein Ultimatum, mit dem die Räumung des Grundstücks angekündigt wird, den Straftatbestand nicht aus. Dies stellt das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig klar.

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Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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