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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Eigentümer: Können geringeren Wert für Grundsteuer nachweisen

Der Bundesfinanzhof hat in zwei Verfahren zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden und im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes den Eigentümern die Möglichkeit gegeben, einen geringeren Wert für die Immobilie nachzuweisen, als das Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgesetzt hat. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

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Steuerberater: Höhere Gebühren geplant

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will die Gebühren der Steuerberater erhöhen und hat dafür einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgelegt. Die Gebühren waren zuletzt am 01.07.2020 erhöht worden.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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