Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftAnwältin verpasst Termin: Wegen schlechter Organisation keine Wiedereinsetzung
Eine Anwältin fuhr zu spät los, ohne Handy und Anwaltsausweis. Dass sie den Gerichtstermin verpasste, sei ihr anzulasten, so der Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt.
„Gruppe Reuß“: RTL hätte Foto eines Angeklagten nicht zeigen dürfen
Ein Angeklagter der „Gruppe Reuß“ hat sich erfolgreich gegen die Fernseh-Ausstrahlung seines Porträtfotos auf RTL gewandt. Das Landgericht (LG) Karlsruhe verbot die Veröffentlichung des unverpixelten Fotos für die Zukunft.
Schiedsgerichtsverfahren: Modernisierung geplant
Die Bundesregierung will das Schiedsgerichtsverfahren punktuell anpassen und so modernisieren. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/13257) soll der Streitbeilegungsstandort Deutschland gestärkt und „die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Austragungsort bedeutender nationaler und internationaler Handelsschiedsverfahren“ erhöht werden.
Betrug-Mails: BZSt warnt
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt vor E-Mails, die Betrüger seit einiger Zeit im Namen des BZSt Online Portals verschicken, um an Informationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Prediger aus der salafistischen Szene: Darf vorläufig nicht ausgewiesen und abgeschoben werden
Es bleibt bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln, die Ausweisung und Abschiebung eines zur salafistischen Szene gehörenden Predigers aus Bonn vorläufig zu stoppen. Eine hiergegen gerichtete Beschwerde der Stadt Bonn hatte vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg.
Tiergartenmörder: Generalbundesanwalt muss Journalisten Auskunft zu Freilassung geben
Ein freier Journalist hat Anspruch darauf, dass ihm der Generalbundesanwalt einige Fragen zur Überstellung des so genannten Tiergartenmörders Vadim K. nach Russland beantwortet – nicht aber, sofern dies das Handeln der Bundesregierung im außenpolitischen Bereich gefährden würde. So das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe.
