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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Steuerfreie Einkünfte und Minijob: Beides geht

Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale kann auch mit einer geringfügigen Beschäftigung kombiniert werden. Allerdings darf der Umfang einer Nebentätigkeit nicht überschritten werden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.

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Online-Nachrichtenportal: Innenministerium muss Auskunft erteilen

Das Bundesinnenministerium muss dem Betreiber eines Online-Nachrichtenportals Auskunft erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung lautete. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden.

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Steuerberatergebühren: Steuerberaterverband für Erhöhung

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) macht sich für eine Anpassung der Steuerberatergebühren stark. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe den Entwurf für eine Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgelegt. Dieser geht dem Verband aber nicht weit genug. Die Erwartungen des Berufsstands insbesondere an eine praxisgerechte Anpassung der Gebührensätze erfülle der BMF-Entwurf bislang nicht.

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Strom- und Energiesteuerrecht: Bürokratieabbau beraten

Die Abgeordneten des Bundestages haben am 18.10.2024 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (BT.Drs. 20/12351) beraten. Damit sollen Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Weil in der namentlichen Abstimmung lediglich 232 Abgeordnete ihr Stimme abgegeben hatten und somit die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben war, wurde über den Gesetzentwurf nicht abschließend abgestimmt.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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