Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftSteuerfreie Einkünfte und Minijob: Beides geht
Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale kann auch mit einer geringfügigen Beschäftigung kombiniert werden. Allerdings darf der Umfang einer Nebentätigkeit nicht überschritten werden. Hierauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz hin.
Online-Nachrichtenportal: Innenministerium muss Auskunft erteilen
Das Bundesinnenministerium muss dem Betreiber eines Online-Nachrichtenportals Auskunft erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung lautete. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden.
Steuerberatergebühren: Steuerberaterverband für Erhöhung
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) macht sich für eine Anpassung der Steuerberatergebühren stark. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe den Entwurf für eine Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgelegt. Dieser geht dem Verband aber nicht weit genug. Die Erwartungen des Berufsstands insbesondere an eine praxisgerechte Anpassung der Gebührensätze erfülle der BMF-Entwurf bislang nicht.
Jahressteuergesetz und Freistellung des Existenzminimums: Im Bundestag angenommen
Der Bundestag hat am 18.10.2024 den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss geänderten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024, BT-Drs. 20/12780, 20/13157) angenommen. Das Parlament nahm zudem den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (BT-Drs. 20/12783, 20/13084, 20/13328 Nr. 7) an.
Elektronische Kommunikation mit Finanzbehörden: Bundesrechtsanwaltskammer stemmt sich gegen „heimliches“ beA-Verbot
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) tritt dafür ein, dass die Anwaltschaft weiterhin mit den Finanzbehörden über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommunizieren kann.
Strom- und Energiesteuerrecht: Bürokratieabbau beraten
Die Abgeordneten des Bundestages haben am 18.10.2024 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (BT.Drs. 20/12351) beraten. Damit sollen Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Weil in der namentlichen Abstimmung lediglich 232 Abgeordnete ihr Stimme abgegeben hatten und somit die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben war, wurde über den Gesetzentwurf nicht abschließend abgestimmt.
