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Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Sozialhilfe: Auch ein Antrag kann Kenntnis von Hilfebedürftigkeit vermitteln

Um einen einfachen Zugang zu gewährleisten, sind die meisten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nicht von einem Antrag abhängig. Es genügt vielmehr, dass die zuständige Behörde davon Kenntnis erlangt, dass ein möglicher Leistungsberechtigter seinen Bedarf nicht selbst decken kann. Wird aber dennoch ein Antrag gestellt, so sind die Leistungen ab dann zu erbringen – gegebenenfalls rückwirkend, sollten die Anspruchsvoraussetzungen zunächst noch nicht erwiesen gewesen sein.

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Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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