Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftVerpachteter Gewerbebetrieb: Zu den Besteuerungsfolgen seiner unentgeltlichen Übertragung
In einem aktuellen Urteil behandelt der Bundesfinanzhof (BFH) die Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs.
Landkreis: Darf keine Stellenanzeigen auf seinem Online-Portal veröffentlichen
Das Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises ist eine geschäftliche Handlung der öffentlichen Hand, die wettbewerbswidrig ist und gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Ehegattennachzug: Keine Verkürzung der Trennungszeit durch Sicherung von Lebensunterhalt und Vorhalten von Wohnraum
Die Sicherung des Lebensunterhalts und das Vorhalten von Wohnraum rechtfertigen keine Verkürzung der Trennungszeit, die ein subsidiär Schutzberechtigter und sein Ehegatte, deren Ehe nicht bereits vor der Flucht geschlossen wurde, bis zu dessen Nachzug zum Zwecke der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet hinnehmen müssen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden.
Umsatzsteuer: Zu Zahlungen an Telekommunikationsanbieter bei vorzeitiger Beendigung eines Dienstleistungsvertrags
Das Bundesfinanzministerium stellt in einem aktuellen Schreiben zur Umsatzsteuer klar, dass Beträge, die ein Telekommunikationsanbieter im Rahmen der vorzeitigen, durch den Kunden veranlassten Beendigung eines Dienstleistungsvertrages mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit als so genannte Ausgleichszahlung erhält, Entgelte für die Erbringung einer Dienstleistung sind.
DStV-Präsident appelliert: Keine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen
Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV) Torsten Lüth appellierte in seiner Eröffnungsrede beim 47. Deutschen Steuerberatertag gegen eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen, zu kurze Stellungnahmefristen für Verbände und überbordende Bürokratie in den Kanzleien.
Außertariflicher Angestellter: Vergütungsabstand zu höchster tariflicher Vergütung kann minimal sein
Definieren Tarifvertragsparteien als außertariflich diejenigen Angestellten, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe überschreiten, setzen sie aber keinen bestimmten prozentualen Abstand fest, so genügt für Status und Vergütung des außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten. Das stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar.
