Aktuelle Neuigkeiten von
Roth & Kollegen SteuerberatungsgesellschaftGesetzentwurf zur Mietpreisbremse: Höhere Begründungsanforderungen für Länder
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht. Danach sollen die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2028 verlängern können. An die Begründung einer Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse sollen künftig jedoch höhere Anforderungen gestellt werden als bislang.
„Falsche“ Finanzbeamte: Bayerisches Landesamt für Steuern warnt
Laut Bayerischem Landesamt für Steuern (LfSt) wurden kürzlich Fälle bekannt, in denen sich Betrüger in Telefonanrufen als Finanzbeamte ausgeben und persönliche Daten in Erfahrung bringen wollen. In Einzelfällen hätten die Betrüger als falsche „Finanzbeamte“ Personen auch zu Hause aufgesucht. Das LfSt rät zur Vorsicht.
E-Auto als Firmenwagen: Neue Steuervorteile beschlossen
Wer einen vollelektrischen Firmenwagen fährt, muss weniger Steuern für die private Nutzung zahlen als mit einem Verbrenner. Nun hat die Bundesregierung weitere Steuervorteile für E-Autos als Dienstwagen beschlossen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) erläutert die Details und erklärt, wie die private Nutzung eines Dienstwagens als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.
CBD-Mundpflegesprays: Vertrieb nicht erlaubt
Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf zum Verbot von Lebensmitteln, die Cannabidiol (CBD) enthalten, umfasst auch als „Kosmetisches Mundpflegespray“ deklarierte CBD-Produkte eines Düsseldorfer Unternehmens. Daher ist die Zwangsgeldandrohung der Stadt gegenüber diesem Unternehmen auf der Grundlage der Allgemeinverfügung rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden hat.
Krebserkrankung: Nahrungsergänzungsmittel steuerlich begünstigt?
Das Finanzgericht (FG) München hat sich laut Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz mit der Frage beschäftigt, ob Nahrungsergänzungsmittel bei einer Krebserkrankung steuerlich absetzbar sind.
Steuerschätzung: Niedrigere Einnahmen prognostiziert
Den Ergebnissen der 167. Steuerschätzung zufolge betragen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen unter Berücksichtigung der bis Oktober 2024 in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen 941,6 Milliarden Euro in diesem Jahr. Damit entwickeln sie sich ungünstiger als noch in der Mai-Schätzung erwartet, wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt. Die Steuereinnahmen lägen im Vergleich zur Schätzung im Mai 2024 im Durchschnitt der Jahre 2024 bis 2028 um rund 11,6 Milliarden Euro niedriger.
