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Aktuelle Neuigkeiten von

Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft

Erfolglose Kinderwunschbehandlung: Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat eine für die Praxis bedeutsame Auslegung der Vorschrift vorgenommen, nach der die Krankenkassen die Kosten für drei erfolglose Versuche der Kinderwunschbehandlung übernehmen müssen. Für die Anzahl der erfolglosen Versuche sei nur auf dieselbe Behandlungsmethode abzustellen. Wurden daneben auch weitere erfolglose Versuche mit anderen Methoden unternommen, so sei dies grundsätzlich unbeachtlich.

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beA-Verbot gegenüber Finanzverwaltung: Droht nun doch

Elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll künftig nicht mehr über die besonderen elektronischen Postfächer von Anwaltschaft und Steuerberaterschaft erfolgen dürfen. Nach Protesten aus beiden Berufsgruppen war die entsprechende Regelung zwar wieder aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 gestrichen worden. Der Bundesrat will jedoch an ihr festhalten. Dies meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

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Hund: Therapiewahl grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes

Die Therapiewahl ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes. Ein vom Hundebesitzer wahrgenommenes Hinken des linken Hinterlaufs bedeutet nicht, dass die Operation am rechten Hinterlauf behandlungsfehlerhaft erfolgte. Ein Laie könne nicht sicher auf die Ursache eines etwaigen Hinkens schließen, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. Häufig sei gerade die kollaterale Seite betroffen.

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Kontaktdaten

Roth & Kollegen
Steuerberatungsgesellschaft mbH

Döppers Esch 1-3
48531 Nordhorn

Tel.: 05921 30287 00
Mail: mail@roth-kollegen.com

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